Können Sie den Inframarginalitätsvorwand nochmals kurz erläutern? Oder sind meine folgenden Überlegungen korrekt:
Beispiel: Arbeitgeber (AG) hat W und B Bewerber. AG diskriminiert statistisch und setzt für W und B andere thresholds. Diese thresholds führen zu einem identischen Erwartungswert der default rates beider Gruppen (alle relevanten Informationen fliessen ein). Jedoch kann es vorkommen, dass die unterschiedliche Streuung/Varianz dazu führt, dass aufgrund der grösseren Streuung der B Bewerber der Mittelwert weniger schnell angenähert wird, und somit vom Mittelwert der W Bewerber abweicht.
Ist das korrekt? Vielen Dank für die Beantwortung :)
Der Inframarginalitätsaskpekt umfasst mehrere Folien (33-36). Diese möchte ich hier nicht nochmals zusammenfassen.
Zu Ihrem Beispiel: Solange der AG nur statistisch diskriminiert, sind die thresholds stets gleich. Böswillige Diskriminierung können Sie nur identifizieren, wenn sie feststellen, dass unterschiedliche thresholds verlangt wurden, also dass die marginalen Personen gleich behandelt wurden. Sie haben aber nur(durchschnittliche) Information über die Masse der Personen, die über dem threshold sind. Da diese Massen zwischen den Gruppen verschieden sein können, ist es grundsätzlich nicht möglich, auf die Höhe der jeweiligen thresholds zu schliessen.
Können Sie den Inframarginalitätsvorwand nochmals kurz erläutern? Oder sind meine folgenden Überlegungen korrekt:
AntwortenLöschenBeispiel: Arbeitgeber (AG) hat W und B Bewerber. AG diskriminiert statistisch und setzt für W und B andere thresholds. Diese thresholds führen zu einem identischen Erwartungswert der default rates beider Gruppen (alle relevanten Informationen fliessen ein). Jedoch kann es vorkommen, dass die unterschiedliche Streuung/Varianz dazu führt, dass aufgrund der grösseren Streuung der B Bewerber der Mittelwert weniger schnell angenähert wird, und somit vom Mittelwert der W Bewerber abweicht.
Ist das korrekt? Vielen Dank für die Beantwortung :)
Der Inframarginalitätsaskpekt umfasst mehrere Folien (33-36). Diese möchte ich hier nicht nochmals zusammenfassen.
AntwortenLöschenZu Ihrem Beispiel: Solange der AG nur statistisch diskriminiert, sind die thresholds stets gleich. Böswillige Diskriminierung können Sie nur identifizieren, wenn sie feststellen, dass unterschiedliche thresholds verlangt wurden, also dass die marginalen Personen gleich behandelt wurden. Sie haben aber nur(durchschnittliche) Information über die Masse der Personen, die über dem threshold sind. Da diese Massen zwischen den Gruppen verschieden sein können, ist es grundsätzlich nicht möglich, auf die Höhe der jeweiligen thresholds zu schliessen.